{"id":12193,"date":"2018-01-21T15:34:07","date_gmt":"2018-01-21T15:34:07","guid":{"rendered":"http:\/\/web.ittenbach.org\/?page_id=12193"},"modified":"2025-04-14T09:15:22","modified_gmt":"2025-04-14T09:15:22","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ittenbach.org\/?page_id=12193","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Satzung<\/strong><\/h2>\n<p>(neu beschlossen von der Mitgliederversammlung am 26.08.1998,<br \/>\nge\u00e4ndert von der Mitgliederversammlung am 05.11.2007,<br \/>\nge\u00e4ndert von der Mitgliederversammlung am 03.04.2025)<\/p>\n<h3><strong>B\u00fcrgerverein VVI e.V.<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eB\u00fcrgerverein VVI e.V.\u201c und hat seinen Sitz in K\u00f6nigswinter, Ortsteil Ittenbach. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht K\u00f6nigswinter eingetragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zwecke und Ziele<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er arbeitet selbstlos und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.<\/p>\n<p>(2) Der Verein handelt im Interesse der B\u00fcrger* des Ortsteils Ittenbach. Er tritt f\u00fcr soziale und kulturelle Belange ein, wirkt an der Gestaltung und Versch\u00f6nerung des Ortsbildes mit, f\u00f6rdert die Heimatpflege und und Belange des Fremdenverkehrs und unterst\u00fctzt Ma\u00dfnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden*, dem stellvertretenden Vorsitzenden*, dem Schriftf\u00fchrer*, dem Kassenwart* und drei Beisitzern*. Ein Vorstandsmitglied wird mit der Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit beauftragt. Die Pr\u00fcfung der Kassen obliegt zwei Rechnungspr\u00fcfern*.<\/p>\n<p>(2) Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftf\u00fchrer sind Vorstand im Sinne der \u00a7\u00a7 26ff BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie sind einzelvertretungsbefugt. Der stellvertretende Vorsitzende darf im Innenverh\u00e4ltnis von seiner Vertretungsbefugnis nur Gebrauch machen, wenn der Vorsitzende verhindert ist. Der Schriftf\u00fchrer darf im Innenverh\u00e4ltnis von seiner Vertretungs- befugnis nur Gebrauch machen, wenn auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert ist.<\/p>\n<p>(3) Die Vorstandsmitglieder und Rechnungspr\u00fcfer werden von der Mitgliederversammlung (\u00a7 6) f\u00fcr 2 Jahre gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(4) Der Kassenwart ist f\u00fcr die Kassen- und Buchf\u00fchrung sowie f\u00fcr die Verm\u00f6gensverwaltung des Vereins verantwortlich. Er hat der Mitgliederversammlung einen von den Rechnungspr\u00fcfern unterzeichneten Rechnungsbericht vorzulegen.<\/p>\n<p>(5) Der Vorstand tagt bei Bedarf. Eine Sitzung ist durchzuf\u00fchren, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder die Einberufung beantragen. Der Vorsitzende kann jederzeit eine Sitzung anberaumen.<\/p>\n<p>(6) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist.<\/p>\n<p>(7) \u00dcber die Sitzung des Vorstands fertigt der Schriftf\u00fchrer eine Niederschrift, die die Namen der\u00a0Sitzungsteilnehmer, den Gegenstand und das Ergebnis der Beratung enthalten soll und von ihm und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>(8) Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf der Wahlperiode aus, kann der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein neues Vorstandsmitglied bestellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorsitzende beruft einmal im Jahr schriftlich eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Mitglieder, von denen dem Verein keine E-Mail-Adresse bekannt ist, werden \u00a0per Briefpost eingeladen. Sie muss folgende Tagesordnungspunkte behandeln:<\/p>\n<ul>\n<li>Jahresbericht des Vorsitzenden<\/li>\n<li>Jahresrechnung, Rechnungspr\u00fcfungsbericht, Entlastung des Vorstands,<\/li>\n<li>Jahresbeitr\u00e4ge (Beitragsordnung),<\/li>\n<li>Beratung und Beschlu\u00dffassung \u00fcber die vorliegenden bzw. eingehenden Antr\u00e4ge,<\/li>\n<li>zus\u00e4tzlich alle zwei Jahre Wahl des Vorstands und der Rechnungspr\u00fcfer.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung wird nach Bedarf durch den Vorsitzenden schriftlich einberufen. Der Vorsitzende hat eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn vier Vorstandsmitglieder oder mindestens 10 v.H. der Mitglieder dies schriftlich beantragen.<\/p>\n<p>(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat Ort, Zeit und Tagesordnung zu enthalten und soll den Mitgliedern mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung vorliegen. In dringenden F\u00e4llen kann &#8211; mit Ausnahme bei der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung &#8211; von dieser Frist abgewichen werden.<\/p>\n<p>(4) In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefa\u00dft, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt (\u00a7\u00a7 10 und 11). Es wird offen abgestimmt, wenn keine geheime Abstimmung beantragt und beschlossen wird. F\u00fcr die Beschlu\u00dff\u00e4higkeit des Gremiums ist &#8211; ausgenommen bei der Aufl\u00f6sung des Vereins (\u00a711) &#8211; keine bestimmte Mitgliederzahl erforderlich.<\/p>\n<p>(5) \u00dcber die Mitgliederversammlung fertigt der Schriftf\u00fchrer eine Niederschrift, die die Namen der Sitzungsteilnehmer, den Gegenstand und das Ergebnis der Beratung enthalten soll und von ihm und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beirat<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Beirat besteht aus je einem Mitglied der Ittenbacher Vereine und Gemeinschaften sowie den Ittenbacher Ratsmitgliedern.<\/p>\n<p>(2) Der Beirat hat eine beratende Funktion. Er bearbeitet im Interesse der B\u00fcrger liegende Sachfragen, k\u00fcmmert sich um Terminabsprachen zwischen den Ittenbacher Vereinen und Gemeinschaften und gibt entsprechende Empfehlungen an den Vorstand.<\/p>\n<p>(3) Der Beirat wird nach Bedarf durch den Vorsitzenden schriftlich einberufen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>(2) Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen Einzelpersonen und Vereinigungen sein. \u00dcber die Beitrittserkl\u00e4rung\u00a0entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(3) Mit der Beitrittserkl\u00e4rung erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins als verbindlich an.<\/p>\n<p>(4) Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen durch den Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p>\n<p>(5) Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ul>\n<li>aufgrund schriftlicher K\u00fcndigung mit Monatsfrist zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres<\/li>\n<li>bei Vernachl\u00e4ssigung der Mitgliedspflichten oder der satzungsgem\u00e4\u00dfen Ziele des Vereins durch Vorstandsbeschluss<\/li>\n<li>durch Tod des Mitglieds.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(6) Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle sich aus der Vereinszugeh\u00f6rigkeit ergebenden Rechte und Pflichten. R\u00fcckst\u00e4ndige Betr\u00e4ge k\u00f6nnen eingetrieben werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Vorschl\u00e4ge und Antr\u00e4ge einzubringen sowie Ausk\u00fcnfte und Stellungnahmen des Vorstands einzuholen.<\/p>\n<p>(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen gemeinn\u00fctzigen Bestrebungen (\u00a72) zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>(2) Die ordentlichen Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, der von der ordentlichen\u00a0Mitgliederversammlung beschlossen wird.<\/p>\n<p>(3) Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder\u00a0erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 \u00c4nderung der Satzung<\/strong><\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung der Satzung kann nur die Mitgliederversammlung mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlie\u00dfen. Die beabsichtigte Satzungs\u00e4nderung ist den Mitgliedern in der Einladung (Tagesordnung) mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierzu m\u00fcssen mindestens zwei Drittel der ordentlichen Mitglieder des Vereins anwesend sein und von diesen mindestens zwei Drittel der Aufl\u00f6sung zustimmen. Bei Beschlu\u00dfunf\u00e4higkeit ist die Mitgliederversammlung erneut einzuberufen. In diesem Fall gen\u00fcgt f\u00fcr einen Aufl\u00f6sungsbeschlu\u00df die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt K\u00f6nigswinter, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des \u00a72 dieser Satzung zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht K\u00f6nigswinter in Kraft.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>* Die in dieser Satzung in m\u00e4nnlicher Form verwendeten Begriffe gelten gleicherma\u00dfen auch in der weiblichen Form.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung (neu beschlossen von der Mitgliederversammlung am 26.08.1998, ge\u00e4ndert von der Mitgliederversammlung am 05.11.2007, ge\u00e4ndert von der Mitgliederversammlung am 03.04.2025) B\u00fcrgerverein VVI e.V. \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/ittenbach.org\/?page_id=12193\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSatzung\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":12036,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_bbp_topic_count":0,"_bbp_reply_count":0,"_bbp_total_topic_count":0,"_bbp_total_reply_count":0,"_bbp_voice_count":0,"_bbp_anonymous_reply_count":0,"_bbp_topic_count_hidden":0,"_bbp_reply_count_hidden":0,"_bbp_forum_subforum_count":0,"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/12193"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12193"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/12193\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":13423,"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/12193\/revisions\/13423"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/12036"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ittenbach.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12193"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}